seilbahn.net | Projekte | Archiv | 2013-05-29

Klarer Gerichtsentscheid zugunsten der neuen Gondelbahn auf den Weissenstein

Nach über einjährigem Verfahren hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Schweizerischen Heimatschutzes abgewiesen und die Bewilligung für die neue Gondelbahn auf den Weissenstein bestätigt. Die Seilbahn Weissenstein AG geht davon aus, dass der klare Entscheid nicht weitergezogen wird und noch diesen Herbst mit dem Bau der neuen Bahn auf den Solothurner Hausberg begonnen werden kann.

Langes, umfangreiches Gerichtsverfahren
Es kommt Bewegung in den seit mehreren Jahren währenden Seilbahn-Streitfall: Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat mit einem klaren und eindeutigen, 65 Seiten starken Entscheid die Beschwerde des Schweizerischen Heimatschutzes vollumfänglich abgewiesen und die Bewilligung des Bundesamtes für Verkehr für die neue Gondelbahn bestätigt. Dem Gericht wurde es dabei nicht leicht gemacht, sind doch in der einjährigen Verfahrensdauer über 800 Seiten reine Verfahrensakten (Eingaben der Parteien, Stellungnahmen, Gutachten) aufgelaufen, und wies die angefochtene Bewilligung des Bundesamts ihrerseits schon fast 200 Seiten auf. Zu klären hatte das Gericht die Frage, ob die Sesselbahn einen derart weitgehenden Schutz verdient, dass sie nicht abgebrochen und eine neue Bahn nicht erstellt werden darf. Ausgetragen wurde der Streit daneben aber auch auf einem Nebenschauplatz, indem der Schweizerische Heimatschutz eine Verletzung des Bundesinventars für Natur und Landschaft behauptete. Beide Argumente konnten beim Bundesverwaltungsgericht nicht durchdringen. Das Gericht hielt fest, dass eine Sanierung der bestehenden Sesselbahn aus Sicherheitsgründen nicht in Frage kommt, und dass das Neubauprojekt die Anforderungen des Natur- und Heimatschutzes vollumfänglich erfülle. Das Gericht macht in seinem Entscheid keinerlei zusätzliche Auflagen. Nach dem Entscheid ist nun gerichtlich klargestellt, dass die Sesselbahn abgebrochen werden darf, und dass diese durch eine 6er-Gondelbahn heutigen Zuschnitts ersetzt werden kann. Die Seilbahn Weissenstein AG kämpft seit sieben Jahren für die neue Bahn. Im August 2009 hat sie das Plangenehmigungsgesuch beim Bund eingereicht, nun ist dieses gerichtlich bestätigt worden. Der Entscheid könnte mit Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden.

Grosse Freude bei den Seilbahnverantwortlichen
Die Verantwortlichen der Seilbahn Weissenstein AG zeigen sich sehr erfreut über den Entscheid. Urs Allemann, Präsident des Verwaltungsrats: „Es hat sehr viel Geduld gebraucht. Nun sehen wir uns aber in unserem Vorgehen und unserer Beharrlichkeit bestätigt. Die Gerechtigkeit hat gesiegt, und Solothurn kommt endlich zu einer neuen Seilbahnerschliessung des Weissensteins.“ Die Möglichkeit, dass der unterliegende Schweizerische Heimatschutz nun noch vors Bundesgericht ziehen könnte, sehen die Seilbahnverantwortlichen auch. Dieser Weiterzug hätte eine weitere Verzögerung von rund sechs bis acht Monaten zur Folge. Johannes Sutter, Jurist und Projektleiter der neuen Gondelbahn, ist dennoch optimistisch: „Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist derart klar und fundiert begründet, dass ein Weiterzug vors Bundesgericht ganz offensichtlich nur Zeitverzögerung zur Absicht haben könnte. Der Heimatschutz wird seinen Ruf in der Region Solothurn und darüber hinaus nicht noch mehr ramponieren wollen. Uns würde aber der Schnauf auch in diesem Falle nicht ausgehen.“ Rolf Studer, Vizepräsident der Seilbahn Weissenstein AG und „Antreiber“ hinter dem Seilbahnprojekt, ist derzeit denn vor allem auch erfreut über das vorläufige Ergebnis: „Als Nichtjurist zweifelt man dann und wann schon am System, wenn es vom Gesuch bis zum Entscheid der ersten Gerichtsinstanz knapp vier Jahre dauert. Umso erfreulicher ist der eindeutige Entscheid. Nicht zuletzt auch für die Investoren, die sehr viel Geduld bewiesen und uns treu die Stange gehalten haben.“

Und wann wird die neue Gondelbahn eröffnet?
Die Projektverantwortlichen gehen davon aus, dass der Gerichtsentscheid und damit die Bewilligung des Bundesamts für Verkehr in einem Monat – so lange dauert die Rechtsmittelfrist für den Weiterzug ans Bundesgericht – rechtskräftig und somit gültig werden. Und wann kann nun die Bahn eröffnet werden? „Organisatorisch geht es nicht, dass man vier Jahre vor den Instanzen streitet, und dann am ersten Tag der geltenden Bewilligung sofort der Abrissbagger auffährt und danach grad neu gebaut wird“, wie Johannes Sutter ausführt. Die Verantwortlichen werden aber alles daran setzen, möglichst rasch mit dem Abbruch der alten Bahn und dem Neubau beginnen zu können. Dies könnte im Spätherbst dieses Jahres bereits der Fall sein. Der Zeitpunkt der Eröffnung hängt dann von der Strenge des kommenden Winters ab, da die Anlage nicht vor dem Winterbeginn fertiggestellt sein wird. Spätestens im Herbst 2014 soll man aber wieder mit einer Seilbahn auf den Weissenstein fahren können. Die Seilbahn Weissenstein AG wird die Öffentlichkeit laufend über den Vorbereitungs- und Baufortschritt orientieren, unter anderem mit einem Baublog im Internet. Sie tut das auf jeden Fall sehr gerne – lieber, als wie in den letzten Jahren über ein schleppend vorangehendes Verfahren berichten zu müssen. Dazu Rolf Studer: „Wir zählen auf das Interesse und die Unterstützung der Solothurnerinnen und Solothurner und hoffen, dass der Hausberg während der langen Zeit des rechtlichen Gezänks nicht in Vergessenheit geraten ist!“

www.sutter-ag.ch

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